Quote...so wird das gezahle geld teilweise durch die lohnsteuererklärung zurück geholt und das aus dem szertopf in den alle eingezahlt haben.
Die Kirche gilt als gemeinnützige Organisation. Spenden und Beiträge an solche Organisationen sind immer Absetzungsfähig. Das gilt sogar für einen Simpsons-Fan-Club, wenn er eingetragener Verein ist!