Cottbus (rpo). Zum ersten Mal ist ein Anbieter von illegal kopierter Musik im Internet in Deutschland verurteilt worden. Die Polizei hatte bei dem Internetpiraten 6000 Titel beschlagnahmt. Das Strafverfahren ging
für den 22-Jährigen noch relativ glimpflich aus, da er nur
über ein geringes Einkommen verfügt.
Das Strafverfahren vor dem Amtsgericht Cottbus endete für einen 22-jährigen Auszubildenden mit einer Geldstrafe, die wegen seines geringen Einkommens aber nur bei 400 Euro liegt, wie das Amtsgericht mitteilte. Mit der Musikindustrie einigte sich der Verurteilte zivilrechtlich auf die Zahlung von 8000 Euro Schadenersatz, wie die deutschen Phonoverbände mitteilten.
Die Strafe gegen den Auszubildenden setzt sich aus 80 Tagessätzen zu je fünf Euro zusammen. Zudem muss er die Gerichtskosten von rund 100 Euro begleichen. Nachgewiesen wurde ihm, dass er in 272 Fällen Musiktitel auf seinen Rechner kopiert und als MP3-Raubkopien im Internet
kostenfrei zur Verfügung gestellt hatte. Der im August 1981 geborene Mann war schon am 25. Mai verurteilt worden; das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Beschlagnahme der Festplatte und die Verurteilung des wegen erdrückender Beweise Geständigen erfolgten am gleichen Tage.
Der 22-Jährige hatte in der Internet-Tauschbörse KaZaa mehrere tausend Titel angeboten. Der Internetprovider musste die Identität der IP-Adresse des Mannes an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Die Polizei beschlagnahmte bei einer Hausdurchsuchung 6000 Musiktitel auf dem Rechner des Internetpiraten. Zudem stellte sie weitere 100 selbst gebrannte CDs mit weit mehr als 1000 Musiktiteln sicher.
Quelle: Rheinische Post