• Zitat

    Original von fry-bart



    ... du kennst doch das bild von waylon kumpel. der hat es sogar ohne geld gemacht. ;)


    :-)) Man, echt geil wie du mich nur mit einem Satz zum lachen bringen kannst :-))


    (Jetzt nicht über waylon, oder die Stuation)


    Das zum Beispiel verstößt gegen das GG. Hoffe ich mal ;)



  • ... was da passiert ist, hätte man auch zur anzeige bringen können. imho eine körperverletzung, wo das strafgesetzbuch greifen müsste. sollte mal ein rechtsexperte seine meinung kundtun.



  • Genau das ist der Knackpunkt: Wie weit geht der gesetzliche Rahmen? Wie weit darf man sich mit seiner Freiheit bewegen? Ist es deine Freiheit dich schlagen zu lassen?

  • Gut! Nun ist alles doch geklärt! Ich habe heute Abend mal mit nem Anwalt gesprochen, und dieser hat mir folgendes erklärt:


    Die Würde eines Menschen ist unantastbar, weder von jemand anderem noch von dir selbst. Es steht keinem Menschen frei sich demütigen zu lassen. Die direkte Erlaubnis des gedemütigdem rechtfertigt gar nichts.



    Als Beispiel:
    Vor einiger Zeit, haben sich zwei Menschen im Internet getroffen, der eine wollte unbedingt, dass ihn jemand isst. Dann hat sich jemand gemeldet, die beiden haben sich getrtoffen. Nun hat der zweite den ersten getötet und Teile von ihm verspeist, aber er wurde verhaftet und bestraft, obwohl der erste es so wollte und es auch Beweise dafür gab.




    Freut mich dass es nun endlich geklärt ist! :)



  • ... du hast es nicht geschnallt. ich habe geschrieben "... wenn man sich im gesetzlichen rahmen bewegt." mit einer tötung hat man diesen rahmen ja wohl verlassen.



    wenn jemand verprügelt wird, kann das strafrechtlich verfolgt werden, aber nur, wenn das opfer eine anzeige macht bzw. von der staatsanwaltschaft, wenn öffentliches interesse vorhanden ist.


    wenn wir uns beide prügeln, ist das keine öffentliches interesse.




    ... falls du mal sm-neigungen nachgehen solltest, dann kannst du dich ja jeden tag selbst anzeigen. 8o

  • Junge, nochmal:Die Würde eines Menschen ist unantastbar, weder von jemand anderem noch von dir selbst. Es steht keinem Menschen frei sich demütigen zu lassen



    Damit ist alles geklärt, wenn ich dir Geld gebe damit du dich schlagen lässt, ist das nicht legal; womit wir wieder beim Anfang wären.
    Ich denke das reicht, wenn du immer noch der Meinung bist, dass ich falsch liege, dann schreibe mir doch eine PN, es wird nämlich langsam persönlich.


    Zitat

    Original von fry-bart


    ... falls du mal sm-neigungen nachgehen solltest, dann kannst du dich ja jeden tag selbst anzeigen. 8o



    Solche sinnlose Posts werde ich diesmal ignorieren. :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Nathan Kane
    Junge, nochmal:Die Würde eines Menschen ist unantastbar, weder von jemand anderem noch von dir selbst. Es steht keinem Menschen frei sich demütigen zu lassen



    ... da für dich der zaunpfahl nicht groß genug sein kann, belese dich, bevor du 2 begriffe mit unterschiedlichem content als eine sache betrachtest.



    was ist würde? würde ist vom grundgesetz §1 abs. 1 geschützt.


    was ist demut?




    ... ich kann auch mit würde eine demut hinnehmen. ;)



    p.s. §1 abs. 1 die würde des menschen ist unantastbar. sie zu achten und zu schützen ist verpflichtung aller staatlichen gewalt.


    ... der rest ist eine dichtung von dir.

  • Zitat

    Original von Nathan Kane
    Ich würde nicht so ohne weiteres sagen das ein Mensch mit seiner Freiheit, alles tuen kann, ich meine das ist ein Grenzfall, zwar ist ein Mensch frei, aber ich glaube nicht, dass ein Mensch diese Freiheit nutzen sollte um sich demütigen zu lassen, eine beobachtende Person könnte darin eingreifen, denke ich.


    Ich glaube auch nicht, dass ein Mensch alles mit seiner Freiheit tun kann. Die Grenze ist ja normalerweise da, wo er andere einschränkt. Und öffentliche Prügel gegen Geld würden, je nach dem wie die Sache aufgezogen wird, eventuell gegen die guten Sitten verstoßen, und wären somit eventuell Sittenwidrig, also würden die Tat gegen ein Gesetz verstoßen...


    Zitat

    Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


    Sagt wer was anderes?

    The ground is my ocean, I'm the shark and most people don't even know kow to swim
    The only way to heal is cold sharp steel

  • jemanden zu töten, auch wenn der das will, ist ungesetzlich, aber das hat nichts mit den Grundrechten zu tun sondern mit dem Strafrecht, dass zwar indirekt auch mit den Grundrechten zu tun hat aber doch irgendwie was anderes ist!
    Und das versuche ich dir die gesamte Zeit klarzumachen-man sollte nicht immer die Grundrechte anstrengen-im "Schönfelder" stehen so viele schöne Gesetze, da lassen sich für fast jeden Fall die passenden finden ;)
    Und auch das zum wiederholten Male: Ob Sendungen wie Bumfights illegal sind, müßte ja irgendwo festgestellt sein und ich würde gerne wissen, wo?
    Zu sagen, dass müßte illegal sein weil irgendwie Art. 1GG oder § Haumichblau SonstwieGesetz könnte evtl., hilft nicht weiter...


    ps_am wahrscheinlichsten ist m.E. dass sich ein Verbot aus dem BGB ableiten läßt-Verstoß gegen die guten Sitten-aber nur ne Vermutung!

    I thought I was too old. I thought my time had passed. I thought I'd never hear the screams of pain, or see the look of terror in a man's eyes. Thank heaven for children!(Grampa,04.02.90)

  • Zitat

    Original von Nathan Kane
    Wie schon gesagt, da wurde auch ganz schön Wirbel gemacht... Wegen eben dieser Sache.


    der zusammenhang auf den du dich beziehst ist mir nicht klar?

    "Arguing on the internet is like running in the Special Olympics.
    Even if you win, you're still retarded."


    "Der nächste Satz ist eine Lüge. Der vorhergehende Satz ist wahr."