• Zitat

    Original von Nathan Kane
    Ich meine damit, dass es auch die Frage war, ob es nun illegal ist, da ja der eine die Erlaubnis erteilt hat. genau wie bei uns.


    hmm, ich versteh den zusammenhang noch immer nicht komplett (auf welches posting du dich beziehst)?


    im grunde dürfte körperverletzung im beidseitigen einvernehmen straffrei sein, sonst ist ja jeder kommerzielle boxkampf illegal.


    ich bin kein jurist, aber ähnlich wird das auch sein, wenn ich sage: "ich spring jetzt von irgendwo runter, film das mal."

    "Arguing on the internet is like running in the Special Olympics.
    Even if you win, you're still retarded."


    "Der nächste Satz ist eine Lüge. Der vorhergehende Satz ist wahr."

  • Zitat

    Original von arnefrisch


    ...
    ich bin kein jurist, aber ähnlich wird das auch sein, wenn ich sage: "ich spring jetzt von irgendwo runter, film das mal."



    ... da bekommen die dich dran wegen unterlassener hilfeleistung bzw. es könnte gegen das sittengesetz verstossen.




    ... das mit den boxkampf hatten wir gestern abend hier auch vor ort als beispiel.

  • Zitat

    Original von fry-bart
    ... da bekommen die dich dran wegen unterlassener hilfeleistung bzw. es könnte gegen das sittengesetz verstossen.


    StGB § 228 Einwilligung
    Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.


    interessanter passus. aber unklar bleibt was gute für sitten die meinen


    § 817
    Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten


    War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden.


    hmm, macht mich auch nicht schlauer, aber wahrscheinlich stellt ein stunt mit potentieller körperverletzung keinen strafbestand dar?


    Zitat

    Original von fry-bart
    ... das mit den boxkampf hatten wir gestern abend hier auch vor ort als beispiel.


    und zu welchen schluss kamt ihr? du zahlst waylon eine bestimmte summe, um ihn einmal die woche nachhilfetraining zu geben?

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von arnefrisch ()



  • ... ich bin gleich vom schlimmsten ausgegangen und dachte du redest von selbstmord. wenn ich aber einen stunt drehen soll, dann kann man mich wohl kam haftbar machen für eventuelle unglücksfälle die den stuntman betreffen.





    ... stell dir mal vor, der vitali bekommt voll haue (schon geschehen) und verklagt dann den anderen wegen körperverletzung. :-))


  • ich glaube, dass es sogar bei selbstmord problematisch ist, da selbstmord in dem sinne kein strafbestand darstellt. das problem hast du ja auch bei sterbehilfe und kannibalismus mit einwilligung.


    klitschkow wollte ja klagen, nur dumm, das die proben für das drogenscanning verschwunden sind.

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  • 1. satz - ok
    2. satz - sterbehilfe und kanibalismus stellen keinen straftatbestand dar?

  • Es gibt doch Leute, die einem beim Sterben helfen (jeden Tagvorbeischaun, sich mit einem unterhalten usw.)
    Das hab ich mal bei X-Faktor und bei irgendeiner Richtersendng gesehen.


    In der Richtersendung war es so, dass er verurteilt wurde, weil er keine Befugnis bzw. Ausbildung zur Sterbehilfe hatte.

  • Zitat

    Original von fry-bart
    2. satz - sterbehilfe und kanibalismus stellen keinen straftatbestand dar?


    bin ich mir micht sicher. man hat das ja bei dem kannibalen von rothenburg gesehen, wie schwierig die urteilsfindung für das gericht war.
    die sterbehilfe ist die situation noch diffuser. man unterscheidet zwischen direkter /indirekter aktiver, passiver und anderen arten der sterbehilfe. ich denke die rechtssprechung versucht somit den einzelfällen gerecht zu werden.

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  • Zitat

    Original von arnefrisch


    bin ich mir micht sicher. man hat das ja bei dem kannibalen von rothenburg gesehen, wie schwierig die urteilsfindung für das gericht war.
    die sterbehilfe ist die situation noch diffuser. man unterscheidet zwischen direkter /indirekter aktiver, passiver und anderen arten der sterbehilfe. ich denke die rechtssprechung versucht somit den einzelfällen gerecht zu werden.



    zur sterbehilfe habe ich eine interessante und ausführlich beschriebene seite gefunden.

  • Ich werde mich jetzt mal nach langer Zeit zu dieser Diskussion zurückmelden.


    Ich gebe jemandem Geld und schlage ihn dafür.


    Das ist nicht rechtswidrig, die Grundrechte eines Menschen gelten in erster Linie für das Verhältnis Bürger - Staat. Wenn eine absolute Einwilligung des Geschlagenen vorhanden ist, ist es nicht rechtswidrig.


    Ich gebe jemandem Geld sich mit anderen zu schlagen (bumfights).


    Das ist rechtswidrig und die Person, die das Geld bezahlt wird bestraft nach § 223 StGB Körperverletzung.


    Ich gebe einem Obachlosem Geld, um ihn schlagen zu dürfen..


    Wieder rechtswidrig, weil keine absolute Einwilligung möglich ist.

  • Zitat

    Original von professor frink
    Einer dieser Typen ist ja echt berühmt worden - Bam Margera


    hi! ich glaub kaum das bam wegen jackass berühmt geworden ist...
    er ist profi skater deshalb...
    vielleicht kennen ihn durch jackass mehr leute aber dadurch berühmt würd ich net sagen
    lg Dani