die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat der Deutschen Telekom offen mit einer Prüfung des DSL-Flatrate Angebots gedroht.
Grund: Fehlende Zugangsmöglichkeiten für Mitbewerber. Wenn sich bis Anfang Dezember nichts ändert, soll der Tarif erneut überprüft werden. Dies könnte allerdings bei der Telekom zu einer ähnlichen Reaktion wie bei der früheren Analog-Flatrate Offerte führen: Einstellung des günstigen Angebots, um damit der Regulierung zumindest vorübergehend die Grundlage zu entziehen.
Es ist zwar klar, dass die Flatrate von T-Online angeboten und nur die von der Telekom erhobene Grundgebühr geprüft werden kann. Aber dies ist letztendlich nur ein Papiertiger - wie sich bei Analog-Flatrate gezeigt hat, fällt immer noch der Ex-Monopolist die endgültige Entscheidung. Allerdings wäre dies wahrscheinlich nur ein Szenario von kurzer Dauer. Denn sowohl verschiedene Gerichtsentscheide zum "Line Sharing" sowie die EU Empfehlung "Entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss" dürften spätestens im nächsten Jahr für einen freizugänglichen DSL-Anschluss zu vernünftigen Preisen sorgen.
Das Verwirrspiel von RegTP und Telekom dient letztendlich nur der Verzögerung. Auch wenn es sich bei der EU-Vorgabe zurzeit noch um eine Empfehlung handelt, kann sich diese, aufgrund der positiven Entwicklungen in den anderen EU-Ländern - Frankreich, England usw. haben bereits eine Großhandelsflatrate zu vernünftigen Preisen ausgehandelt - als geeignetes Druckmittel von EU-Kommissar Erkki Likkanen entwickeln. Likkanen hat bereits mehrfach, auch besonders gegenüber Deutschland deutlich gemacht, dass spätestens ab 2002 die Schonzeit für Ex-Monopolisten vorbei ist.
Die EU-Kommission will ansonsten auch ihr Mitspracherecht bei Regulierungsentscheidungen erweitern. Mit der Neuauflage der Telekom-Richtlinie will sie sich die Beeinflussung von Regierungsentscheidungen vorbehalten. Die asymmetrische Regulierung - Ex-Monopolisten werden anders als Einsteiger behandelt - soll beibehalten werden. Außerdem soll das so genannte "Viermärktedogma" fallen, es wird dann keine Unterscheidung mehr zwischen Mobilfunk, Festnetz, Zusammenschaltungs- und Mitleitungsmarkt geben. Zugleich soll auch der Anwendungsbereich auf alle elektronischen Kommunikationsdienste wie Telekabel, Telefonie via Web usw. erweitert werden. Insgesamt soll die neue Richtlinie den Regulierungsbehörden mehr Spielraum einräumen.
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