Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) sollen im Iran einem 28-jährigen Mann für eine Straftat, die er im Alter von 16 Jahren begangen hatte, jetzt die Augen entfernt werden.
Der Oberste Gerichtshof hat die Vollstreckung des Urteils angeordnet, das nun jederzeit ausgeführt werden kann. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, 1993 einem anderen Jugendlichen Säure aus einer Batterie in die Augen gegossen zu haben, was zu dessen Erblindung führte.
Vergeltung für Körperverletzung
Der Mann beteuerte während des Verfahrens immer wieder, die Tat nicht vorsätzlich begangen zu haben: Er habe dem Opfer bei einem Streit lediglich drohen wollen, wobei sich der Verschluss der Batterie zufällig geöffnet und zu der schweren Verletzung geführt habe.
Laut Gerichtsurteil sollten deshalb nun die Augen des 28-Jährigen als Vergeltungsmaßnahme für die Tat in gleicher Weise mit Säure besprüht werden. Der Rechtsanwalt des Angeklagten legte gegen das Urteil Berufung ein und machte geltend, dass das Gesicht seines Mandanten dadurch Schäden davontragen würde. Die Berufung wurde abgewiesen und das Strafmaß auf operative Entfernung der Augen abgeändert, um so dem Gesicht keinen weiteren Schaden zuzufügen.
Bericht vom 29.06.