>Du hast nicht zufällig einen Scanner und eine Hand voll Zeit um mir den Artikel einzuscannen?
Ne, aber Ct' hat ein Heftarchiv.
>Er hatte mal was erzählt von wegen dass da ein Aufkleber auf der CPU war und die dann deswegen durchgebrannt ist.
Des is schon länger her, und leider ist der Artikel nicht online lesbar.
Zitat
Ich habs gemacht und hab bis jetzt noch nix schlimmes festgestellt... aber vielleicht kannst du mich eines besseren belehren !
Gerne doch: auch wenn es bei dir schon zu spät ist, nen SIS Board
Auszug, aus dem Ct' Bericht 16/2002,
http://www.heise.de/ct/02/16/076/
Aussitzen, durchhalten
Dass sich Beharrlichkeit bei der Reklamation auszahlt, erlebte Holger K., als es darum ging, eine bei der Firma K&M Elektronik in Köln gekaufte 3Com-Netzwerkkarte umzutauschen. Aus einer Veröffentlichung in c't [2] hatte er erfahren, dass es sich bei dem von ihm erworbenen Exemplar um eine Produktfälschung handelt. Die war eindeutig anhand der Seriennummer zu erkennen. Also schrieb er am 2. Juni eine E-Mail an den Kölner Laden und fragte nach, wie denn der Umtausch vonstatten gehen soll. Zwei Tage später teilte ihm Mitarbeiter A. J. mit, dass es bei im Laden erworbenen Produkten kein Rückgaberecht gebe. Es sei aber möglich, dass Produkte in ungeöffneter Originalverpackung auf Kulanz zurückgenommen würden.
Die Netzwerkkarte hatte Holger K. natürlich schon ausgepackt - anders hätte er die Fälschung nicht erkennen können. Also laut Herrn J. vom K&M-Team keine Chance auf einen Umtausch? Doch so leicht ließ sich unser Leser nicht abwimmeln, denn schließlich ging es hier nicht um Kulanz, sondern um die berechtigte Reklamation einer Produktfälschung. Doch K&M Elektronik wollte das nicht anerkennen. In der Antwort teilte der Mitarbeiter nur mit, dass er die Mail an den Kölner Laden weitergeleitet habe. Die Mitarbeiter dort würden ihn informieren, wenn eine Rückgabe auf Kulanz möglich sei.
Erneut stellte Holger K. in einem Schreiben an K&M klar, dass es hier absolut nicht um Kulanz ginge, nur um ein weiteres Mal die Standard-Mail ‘nur Kulanz möglich, Kollegen melden sich’ zu kassieren. Also setzte er der Firma brieflich und per E-Mail eine Frist von 14 Tagen für den Umtausch und siehe da, plötzlich meldete sich die Kölner Filiale: Ein Umtausch der gefälschten Netzwerkkarte gegen ein Original-3Com-Produkt sei selbstverständlich jederzeit möglich. Fragt sich nur, warum es gut sechs Wochen gedauert hat, bis K&M Elektronik der Umtauschpflicht nachgekommen ist.
Vorsicht, Falle
Weniger Glück hatte Tobias J. aus Nürnberg. Er kaufte bei K&M Elektronik einen Athlon-Prozessor, der sich als defekt entpuppte. Also trug er das gute Stück zurück in den Laden, wo ein Techniker nach kurzer Prüfung den Defekt der CPU bestätigte. Tobias J. erhielt eine Gutschrift, und damit schien das Problem für ihn vom Tisch.
Vier Wochen später kam das böse Erwachen: K&M Elektronik schickte eine Rechnung und verlangte die Bezahlung des defekten Prozessors. Erbost wandte sich unser Leser an die Filiale und präsentierte seine Gutschrift. Doch der Verkäufer erklärte ihm, dass man bei der Überprüfung der CPU in der Zentrale in Magstadt einen mechanischen Defekt festgestellt habe. Am Gehäuse sei eine kleine Ecke abgesprungen. Für solche Schäden käme K&M nicht auf, deshalb die Rechnung. Warum dieser Schaden nicht schon bei der ersten Prüfung aufgefallen sei, konnte der Verkäufer ebenso wenig erklären wie das Fehlen eines Prüfprotokolls. Als Beleg gab es nur eine an einer Ecke leicht beschädigte CPU.
Ob es sich hier tatsächlich um das von Tobias J. reklamierte Exemplar handelt und ob der Schaden am Prozessor eventuell beim Transport oder bei der Prüfung selbst entstanden ist, entzieht sich der Kenntnis des Kunden. Damit kann er nicht mehr belegen, dass er eine mechanisch einwandfreie CPU zurückgegeben hat und wird die Nachforderung wohl begleichen müssen.
Wir konnten uns anhand einer anderen reklamierten CPU davon überzeugen, dass K&M Elektronik tatsächlich wie berichtet vorgeht: Der Kunde erhält zunächst eine Gutschrift oder auf Wunsch auch eine neue CPU. Unser Testkäufer wurde allerdings darauf hingewiesen, dass es noch eine Prüfung des Prozessors in der Zentrale gebe. Käme dabei heraus, dass die CPU mechanisch beschädigt oder übertaktet worden sei, so erhielten wir eine Rechnung. Ab wann man sicher sein könne, dass keine Rechnung mehr eintrudelt, konnte uns der Verkäufer nicht mitteilen.
Ohnehin ist man als Kunde bei diesem Verfahren vollständig von K&M Elektronik abhängig. Wie hier beispielsweise eine Übertaktung erkannt werden will, bleibt im Dunklen. Allenfalls wenn die CPU deshalb durchgebrannt ist oder wenn verräterische Bleistiftspuren zu erkennen sind, kann man sicher von einem nicht spezifikationsgemäßem Einsatz ausgehen.
Wer bei K&M Elektronik eine CPU reklamiert, sollte also in jedem Falle beweissichernde Maßnahmen ergreifen (hochauflösende Fotos von Vorder- und Rückseite anfertigen, die auf der CPU angebrachte Chargennummer notieren), um belegen zu können, dass die CPU unbeschädigt eingeliefert wurde. Noch besser ist es freilich, sich direkt vom Verkäufer schriftlich bestätigen zu lassen, dass die CPU nicht mechanisch beschädigt ist - wenn sich dieser denn darauf einlässt.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, speziell bei AMDs Athlon- und Duron-Prozessoren bereits beim Kauf darauf zu achten, dass der Prozessor keinerlei mechanische Schäden aufweist. Bereits bei kleinsten Absplitterungen sollte man die Annahme der CPU verweigern. Das ist freilich nur beim Kauf im Laden möglich. Wer eine AMD-CPU im Versandhandel kauft, spielt immer Vabanque.
Auch K&M Elektronik baten wir um eine Stellungnahme zu den beiden geschilderten Fällen. Doch das Unternehmen wollte oder konnte unserer Bitte bis zum Redaktionsschluss nicht nachkommen.