Ich hab vor 2 Jahren meine Simpsons-Videosammlung bei eBay versteigert.
Es handelte sich dabei um bespielte VHS-Kasetten, d.h. Folgen aufgenommen von Pro7.
Ich muss zu meiner Verteidigung sagen, dass ich nicht gewusst habe dass es sich dabei um etwas rechtlich benkliches handeln könnte.
Das ganze ist meiner Meinung nach sowieso alles übertrieben. Wenn es sich um die Weitergabe der DVD's (oder Kopien davon, zb. ratDVD etc.) handeln würde, würde ich es verstehen, da diese auf dem DVD-Markt angeboten werden. Aber Fernsehaufnahmen? Hm..
Weiß vielleicht jemand wo man sich über die Rechtslage konkret erkundigen kann, d.h. wer oder was denn die Weitergabe untersagt und wo er das tut (Quelle).
Und noch ein weiterer Punkt:
Es gibt sogenannte "online-Videorecorder", wo man für eine Gebühr TV-Sendungen aufzeichnen lassen und sich diese dann runterladen kann. Pro7 ist auch mitdabei.
Da frage ich mich ob das dann nicht auch äußerst rechtlich bedenklich wär? Zumindestens genauso wie im Privaten oder? Scheinbar hat Pro7 da aber nichts gegen einzuwenden, sonst wär' der Laden längst geschlossen.
Wie gesagt finde ich das ganze ziemlich benklich. Würde mich freuen wenn hier jemand schreiben könnte der sich, nicht wie ich auf Spekulationen, konkret damit auskennt.
MfG