Wahnsinn schon 14!!
Dass heisst ja du bist dann strafmündig.
(Strafmündigkeit ist die alters- und geistesbedingte Fähigkeit, für eine Straftat verantwortlich zu sein. Schuldunfähig ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, steht genauer im StGB (Strafgesetzbuch)).
Frau Dr Ruth Herz wird sich sicherlich freuen, Dich kennen zu lernen!