deine beispiele stehen immer für sachen, bei denen ich auch street view zulässig finde. denn der immobillenmakler bzw. der vermieter oder verkäufer ist schließlich daran interessiert sein objekt an den mann zu bringen und kann mit dem service seine chancen zum absatz verbessern. dieser klientel wird wohl kaum einen widerspruch eingelegt haben.
nur den punkt auf private gebäude und grundstücke lasse ich nicht gelten. nicht die bewohner müssen ihre angst begründen, sondern google und die interessenten, warum sie einblick auf privates haben möchten.
wo kämen wir hin, wenn ich jedem, der mir was aufschwatzen will, begründen müsste, warum ich es nicht will. ich könnte es machen, aber ich muss es nicht. es ist deren gutes recht und in meinen augen nur von dir kleinkariert, dass du dafür eine begründung möchtest. es ist imo wie bei der unschuldsvermutung zu verfahren.